INFO der Pfarrgemeinde Heilig Geist: Coronavirus SARS-CoV-2

Informationen zu Gottesdiensten und Veranstaltungen (Stand: 29.03.2022)

In Anbetracht der aktuellen Lage um die Ausbreitung des Corona-Virus ergeben sich nahezu täglich neue Maßnahmen. Auch das kirchliche Leben beteiligt sich an diesen Maßnahmen gegen die weitere  Ausbreitung des Corona-Virus. In solch außergewöhnlichen Zeiten müssen wir als Einzelne noch mehr als sonst auf die Gemeinschaft Rücksicht nehmen. Die gemeinsame Feier der Gottesdienste gibt uns allen die Kraft und den Mut diesen Weg gemeinsam zu gehen.

Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand danken allen Gemeindemitgliedern für das solidarische Miteinander in den zwei Jahren der Corona-Pandemie. Sie danken insbesondere den Helferinnen und Helfern, die sich für die Ordnungsdienste zur Umsetzung des Hygienekonzepts zur Verfügung gestellt haben, so dass die Pfarrgemeinde mit ihren Gottesdiensten und Veranstaltungen nicht zu einem Ort der Verbreitung des Sars-Cov-2-Virus geworden ist. Sie danken auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pfarrbüro, die die im Zuge der Pandemie erwachsenen zusätzlichen Aufgaben erledigt haben.

Aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes werden ab 03.04.2022 die meisten der bisherigen Schutzbestimmungen des Landes und der Region Hannover entfallen. Ab dem 3. April 2022 kann das Land Schutzmaßnahmen nur noch in wenigen Bereichen verbindlich anordnen. Dazu gehören beispielsweise Maskenpflichten in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Deshalb werden auch die meisten Beschränkungen für die Pfarrgemeinde entfallen (so die Beschränkungen für die Zahl der Gottesdienstteilnehmerinnen und -teilnehmer und die bisherigen Vorgaben für Veranstaltungen außerhalb der Gottesdienste), obwohl die Zahl der Neuerkrankungen in Hannover fast täglich neue Höchststände erreicht. Deshalb sind alle Mitglieder der Gemeinde gehalten, weiterhin aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Mit Wirkung vom 03.04.2022 gelten bis auf Weiteres folgende Beschlüsse:

  • Die Anmeldepflicht und die Beschränkung der Teilnehmerzahlen für Gottesdienste entfallen.
  • In Gottesdiensten sind von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern FFP 2-Masken zu tragen. Kinder von 6 bis 14 Jahren tragen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine geeignete Stoffmaske, für Kinder unter 6 Jahren gilt keine Maskenpflicht.
  • Trotz Wegfalls der zahlenmäßigen Beschränkungen wird gebeten, auf angemessene Abstände zu achten und sich dazu an den Bankaufklebern zu orientieren.
  • Auf Händeschütteln beim Friedensgruß wird weiterhin verzichtet. Damit ist der beste persönliche Schutz und der Schutz der Nächsten gegeben und Gemeindegesang möglich.
  • Beim Betreten der Kirche sollten weiterhin die Hände desinfiziert werden.
  • Es wird empfohlen, von den Möglichkeiten einer digitalen Registrierung Gebrauch zu machen. Hierzu befinden sich am Eingang der Kirchen QR-Codes für die Corona WarnApp.
  • Weitere Hinweise z. B. zur Austeilung der Kommunion, werden bei Bedarf zu Beginn oder Während des Gottesdienstes bekannt gegeben.

Für Veranstaltungen außerhalb von Gottesdiensten gelten die jeweiligen Vorgaben des Landes und der Region Hannover für öffentliche und private Veranstaltungen, die wie folgt umgesetzt werden:

  • Bei Begegnungen nach den Gottesdiensten in geschlossenen Räumen sind bis zur Einnahme von Plätzen an Tischen FFP 2-Masken zu tragen.
  • Bei Veranstaltungen außerhalb von Gottesdiensten in festen, namentlich bekannten Kreisen (z. B. Kolpingsfamilie, Seniorengemeinschaft, Männerkreis, meditativer Tanz) kann auf das Tragen von Masken verzichtet werden. Der Verzicht zum Tragen von Masken erfolgt nach vorheriger Absprache und in gegenseitiger Rücksichtnahme.
  • Eine Teilnehmerdokumentation ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, von den Möglichkeiten einer digitalen Registrierung durch QR-Codes an den Eingängen der Pfarrheime Gebrauch zu machen.
  • Bei Betreten der Pfarrheime sollten weiterhin die Hände zu desinfiziert werden. Getränke und Speisen werden ausgegeben. Bei der Ausgabe und Zubereitung von Getränken und Speisen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Vorhandene UVC-Luftreinigungsgeräte sind während der Begegnungen und Veranstaltungen durchgehend einzuschalten (Lüftung und UVC-Lampe).
  • Bei Veranstaltungen mit höheren Sicherheitsanforderungen (z. B. Konzerte mit enger Bestuhlung) können in Wahrnehmung des Hausrechts 2 G- oder 3 G-Zutrittsregelungen vorgegeben werden.

Sollten das Land Niedersachsen oder die Region Hannover, so genannte „Hotspot“-Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz verfügen, so gelten diese Regelungen unmittelbar auch als Vorgaben für die Pfarrgemeinde.

Die angebotenen Gottesdienste der Kirchorte finden Sie an der gewohnten Stelle.

Die Regelungen für Angebote und Veranstaltungen unserer Gemeinde außerhalb der Gottesdienste entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ankündigungen auf der Startseite oder unter Veranstaltungen.

Informationen zu den Vorgaben des Landes Niedersachsen, der Region Hannover, des Bistums Hildesheim und des Robert-Koch-Instituts finden Sie hier: